Allgemeine Geschäftsbedingungen

Fassung April 2017

1.1 Für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen dem Auftraggeber und dem Unternehmensberater gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung.

1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen, somit auch dann, wenn bei Zusatzverträgen darauf nicht ausdrücklich hingewiesen wird.

1.3 Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind ungültig, es sei denn, diese werden vom Unternehmensberater ausdrücklich schriftlich anerkannt.

1.4 Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein und/oder werden sollten, berührt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame ist durch eine wirksame Bestimmung, die ihr dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck nach am nächsten kommt, zu ersetzen.


2.1 Der Umfang eines konkreten Beratungsauftrages wird im Einzelfall vertraglich vereinbart.

2.2 Der Unternehmensberater ist berechtigt, die ihm obliegenden Aufgaben ganz oder teilweise durch Dritte erbringen zu lassen. Die Bezahlung des Dritten erfolgt ausschließlich durch den Unternehmensberater selbst. Es entsteht kein wie immer geartetes direktes Vertragsverhältnis zwischen dem Dritten und dem Auftraggeber.

2.3 Der Auftraggeber verpflichtet sich, während sowie bis zum Ablauf von drei Jahren nach Beendigung dieses Vertragsverhältnisses keine wie immer geartete Geschäftsbeziehung zu Personen oder Gesellschaften einzugehen, deren sich der Unternehmensberater zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten bedient. Der Auftraggeber wird diese Personen und Gesellschaften insbesondere nicht mit solchen oder ähnlichen Beratungsleistungen beauftragen, die auch der Unternehmensberater anbietet.


3.1 Der Auftraggeber sorgt dafür, dass die organisatorischen Rahmenbedingungen bei Erfüllung des Beratungsauftrages an seinem Geschäftssitz ein möglichst ungestörtes, dem raschen Fortgang des Beratungsprozesses förderliches Arbeiten erlauben.

3.2 Der Auftraggeber wird den Unternehmensberater auch über vorher durchgeführte und/oder laufende Beratungen – auch auf anderen Fachgebieten – umfassend informieren.

3.3 Der Auftraggeber sorgt dafür, dass dem Unternehmensberater auch ohne dessen besondere Aufforderung alle für die Erfüllung und Ausführung des Beratungsauftrages notwendigen Unterlagen zeitgerecht vorgelegt werden und ihm von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Beratungsauftrages von Bedeutung sind. Dies gilt auch für alle Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des Beraters bekannt werden.

3.4 Der Auftraggeber sorgt dafür, dass seine Mitarbeiter und die gesetzlich vorgesehene und gegebenenfalls eingerichtete Arbeitnehmervertretung (Betriebsrat) bereits vor Beginn der Tätigkeit des Unternehmensberaters von dieser informiert werden.


4.1 Der Unternehmensberater verpflichtet sich zu sorgfältiger Ausführung vertraglich übernommener Leistungen entsprechend den getroffenen Vereinbarungen nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung.

4.2 Der Unternehmensberater ist bestrebt, die vereinbarten Termine der Erfüllung (Fertigstellung) möglichst genau einzuhalten.

4.3 Die angestrebten Erfüllungstermine können nur dann eingehalten werden, wenn der Auftraggeber zu den vom Unternehmensberater angegebenen Terminen alle unter 3.3 erwähnte notwendigen Arbeiten und Unterlagen vollständig zur Verfügung stellt und seiner Mitwirkungsverpflichtung im erforderlichen Ausmaß nachkommt.

4.4 Lieferverzögerungen und Kostenerhöhungen, die durch unrichtige, unvollständige oder nachträglich geänderte Angaben und Informationen bzw. zu Verfügung gestellte Unterlagen oder anderen nicht von Barbara Didier verschuldeten Ursachen entstehen, sind vom Unternehmensberater nicht zu vertreten und können nicht zum Verzug des Unternehmensberaters führen. Daraus resultierende Mehrkosten trägt der Auftraggeber.

4.5 Der Auftraggeber hat Mahnungen und Fristsetzungen schriftlich zu erteilen.

4.6 Der Unternehmensberater ist bei der Herstellung des vereinbarten Werkes weisungsfrei, handelt nach eigenem Gutdünken und in eigener Verantwortung. Er ist an keinen bestimmten Arbeitsort und keine bestimmte Arbeitszeit gebunden.


5.1 Die Vertragspartner verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität.

5.2 Die Vertragspartner verpflichten sich gegenseitig, alle Vorkehrungen zu treffen, die geeignet sind, die Gefährdung der Unabhängigkeit der beauftragten Dritten und Mitarbeiter des Unternehmensberaters zu verhindern. Dies gilt insbesondere für Angebote des Auftraggebers auf Anstellung bzw. der Übernahme von Aufträgen auf eigene Rechnung.

5.3 Der Unternehmensberater verpflichtet sich, keinerlei Provisionen oder andere Leistungen von Dritten entgegenzunehmen, die geeignet sind, seine Objektivität zu beeinflussen.


6.1 Der Unternehmensberater verpflichtet sich, über seine Arbeit, die seiner Mitarbeiter und gegebenenfalls auch die beauftragter Dritter dem Arbeitsfortschritt entsprechend dem Auftraggeber Bericht zu erstatten.

6.2 Den Schlussbericht erhält der Auftraggeber in angemessener Zeit, d.h. zwei bis vier Wochen je nach Art des Beratungsauftrages, nach Begleichung der letzten Honorarnote.


7.1 Auftraggeber ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die im Zuge des Beratungsauftrages von Barbara Didier, ihren Mitarbeitern und Kooperationspartnern erstellten Anbote, Berichte, Analysen, Gutachten, Organisationspläne, Programme, Leistungsbeschreibungen, Entwürfe, Berechnungen, Zeichnungen, Datenträger und dergleichen nur für Auftragszwecke Verwendung finden. Insbesondere bedarf die entgeltliche und unentgeltliche Weitergabe beruflicher Äußerungen jeglicher Art an Dritte der schriftliche Zustimmung von Barbara Didier. Eine Haftung von Barbara Didier dem Dritten gegenüber wird damit nicht begründet.

7.2 Die Verwendung beruflicher Äußerungen von Barbara Didier zu Werbezwecken durch den Auftraggeber ist unzulässig. Ein Verstoß berechtigt Barbara Didier zur fristlosen Kündigung aller noch nicht durchgeführten Aufträge.

7.3 Barbara Didier verbleibt an seinen Leistungen und geschaffenen Werke ein Urheberrecht.

7.4 Im Hinblick darauf, dass die erstellten Beratungsleistungen geistiges Eigentum von Barbara Didier sind, gilt das Nutzungsrecht derselben auch nach Bezahlung des Honorars ausschließlich für eigene Zwecke des Auftraggebers und nur in dem im Vertrag bezeichneten Umfang. Jede dennoch erfolgte Weitergabe, auch im Zuge einer Auflösung des Unternehmens oder eines Konkurses, aber auch die kurzfristige Überlassung zu Reproduktionszwecken zieht Schadenersatzansprüche nach sich. In einem solchen Fall ist volle Genugtuung zu leisten.

7.5 Der Verstoß des Auftraggebers gegen diese Bestimmungen berechtigt den Unternehmensberater zur sofortigen vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses und zur Geltendmachung anderer gesetzlicher Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und/oder Schadenersatz.


8.1 Der Unternehmensberater ist berechtigt, auf allen erstellten Produkten und Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf Barbara Didier und allenfalls auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zustünde. Weiters erklärt sich die Kunde bereit, in die Liste der Referenzen aufgenommen zu werden, die von dem Unternehmensberater zu Werbezwecken verwendet wird.


9.1 Der Unternehmensberater ist ohne Rücksicht auf ein Verschulden berechtigt und verpflichtet, bekannt werdende Unrichtigkeiten und Mängel an seiner Leistung zu beheben. Er wird den Auftraggeber hievon unverzüglich in Kenntnis setzen.

9.2 Der Auftraggeber hat Anspruch auf kostenlose Beseitigung von Mängeln, sofern diese von Barbara Didier zu vertreten sind. Dieser Anspruch des Auftraggebers erlischt nach sechs Monaten nach Erbringen der jeweiligen Leistung.


10.1 Der Unternehmensberater haftet dem Auftraggeber für Schäden – ausgenommen für Personenschäden - nur im Falle groben Verschuldens (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit). Dies gilt sinngemäß auch für Schäden, die auf vom Unternehmensberater beigezogene Dritte zurückgehen.

10.2 Schadenersatzansprüche des Aufraggebers können nur innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens aber innerhalb von drei Jahren nach dem anspruchsbegründenden Ereignis gerichtlich geltend gemacht werden.

10.3 Der Auftraggeber hat jeweils den Beweis zu erbringen, dass der Schaden auf ein Verschulden des Unternehmensberaters zurückzuführen ist.

10.4 Sofern der Unternehmensberater das Werk unter Zuhilfenahme Dritter erbringt und in diesem Zusammenhang Gewährleistungs- und/oder Haftungsansprüche gegenüber diesen Dritten entstehen, tritt der Unternehmensberater diese Ansprüche an den Auftraggeber ab. Der Auftraggeber wird sich in diesem Fall vorrangig an diese Dritten halten.

10.5 Alle Ansprüche des Auftraggebers verjähren binnen 6 Monaten. Die Verjährungsfrist beginnt bei Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen (soweit diese nicht mangels fristgerechter Rüge ohnehin ausgeschlossen sind) mit Übergabe der Leistung an den Auftraggeber (Abschluss- oder Endbericht) zu laufen.


11.1 Der Unternehmensberater verpflichtet sich zu unbedingtem Stillschweigen über alle ihm zur Kenntnis gelangenden geschäftlichen Angelegenheiten, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie jedwede Information, die er über Art, Betriebsumfang und praktische Tätigkeit des Auftraggebers erhält.

11.2 Weiters verpflichtet sich der Unternehmensberater, über den gesamten Inhalt des Werkes sowie sämtliche Informationen und Umstände, die ihm im Zusammenhang mit der Erstellung des Werkes zugegangen sind, insbesondere auch über die Daten von Klienten des Auftraggebers, Dritten gegenüber Stillschweigen zu bewahren.

11.3 Der Unternehmensberater ist von der Schweigepflicht gegenüber allfälligen Gehilfen und Stellvertretern, denen er sich bedient, entbunden. Er hat die Schweigepflicht aber auf diese vollständig zu überbinden und haftet für deren Verstoß gegen die Verschwiegenheitsverpflichtung wie für einen eigenen Verstoß.

11.4 Barbara Didier darf Berichte, Gutachten und sonstige schriftliche Äußerungen über die Ergebnisse seiner Tätigkeit Dritten nur mit Einwilligung des Auftraggebers aushändigen.

11.5 Die Schweigepflicht reicht unbegrenzt auch über das Ende dieses Vertragsverhältnisses hinaus. Ausnahmen bestehen im Falle gesetzlich vorgesehener Aussageverpflichtungen.

11.6 Der Unternehmensberater ist berechtigt, ihm anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses zu verarbeiten. Der Auftraggeber leistet dem Unternehmensberater Gewähr, dass hiefür sämtliche erforderlichen Maßnahmen insbesondere jene im Sinne des Datenschutzgesetzes, wie etwa Zustimmungserklärungen der Betroffenen, getroffen worden sind.

11.7 Barbara Didier überlassenes Material (Datenträger, Daten, Kontrollzahlen, Analysen, Programme etc.) sowie alle Ergebnisse aus der Durchführung der Arbeiten werden bei Aufforderung dem Auftraggeber zurückgegeben und gegebenenfalls für Beweissicherungszwecke und ähnliches bei einer unabhängigen dritten Person (zB Notar) hinterlegt.

11.8 Der Auftraggeber verpflichtet sich, ihm übergebene Vertragsunterlagen sowie ihm eventuell überlassene Unterlagen, Dokumentationen und gegebenenfalls Quell-programme sorgfältig zu verwahren, um Missbrauch auszuschließen.


12.1 Nach Vollendung des vereinbarten Werkes erhält der Unternehmensberater ein Honorar gemäß der Vereinbarung zwischen dem Auftraggeber und dem Unternehmensberater. Der Unternehmensberater ist berechtigt, dem Arbeitsfortschritt entsprechend Zwischenabrechnungen zu legen und dem jeweiligen Fortschritt entsprechende Akonti zu verlangen. Das Honorar ist jeweils mit Rechnungslegung durch den Unternehmensberater fällig.

12.2 Der Unternehmensberater wird jeweils eine zum Vorsteuerabzug berechtigende Rechnung mit allen gesetzlich erforderlichen Merkmalen ausstellen.

12.3 Der Unternehmensberater ist berechtigt, dem Auftraggeber Rechnungen auch in elektronischer Form zu übermitteln. Der Auftraggeber erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form durch den Unternehmensberater ausdrücklich einverstanden.

12.4 Die ersten 60 Minuten beim Erstberatungsgespräch werden nicht verrechnet.

12.5 Der Stundensatz bezieht sich auf Leistungen in der sogenannten Normalarbeitszeit zwischen 08.00 Uhr und 19.00 Uhr. Die Führung einer Zeitaufschreibung ist obligatorisch und vom Unternehmensberater durchzuführen.

12.6 Die Honorarsätze für Leistungen, die nach Zeitaufwand abzurechnen sind, basieren auf einem Neunstundentag bei fünf Arbeitstagen je Woche. Reisezeit gilt als Arbeitszeit. Die Verrechnung erfolgt auf Basis der tatsächlich geleisteten Aufwände.

12.7 Der Auftraggeber trägt, soweit im Einzelfall nicht Abweichendes vereinbart ist, folgende Aufwendungen: Spesen für Unterbringung und Verpflegung des am Projektort eingesetzten Unternehmensberaters, Kosten für die An- und Abreise zum Projektort, wobei wöchentlich eine Heimreise zusteht, sowie Kosten von Materialaufwand.

12.8 Als Reisezeiten gelten auch Wartezeiten, soweit dadurch die Ausübung einer anderweitigen Tätigkeit be- oder verhindert wird und soweit sie nicht vom Unternehmensberater selbst zu vertreten sind. Reise- und Wartezeiten sind nicht für die Zeit der Benützung eines Schlafwagens bzw. der Nächtigung auf Reisen in Ansatz zu bringen.

12.9 Für Festpreisaufträge erstellt, sofern nicht anderes vereinbart wurde, der Unternehmensberater eine Rechnung in Höhe von 50 % des Auftragswertes nach Auftragserteilung. Nach Beendigung des Auftrages werden die restlichen 50 % in Rechnung gestellt.

12.10 Der Unternehmensberater ist berechtigt, gegebenenfalls folgende Zuschläge, lt. Richtlinien der WKÖ – Fachverband für Unternehmensberatung und Informationstechnologie, zu seinem Honorar zu berechnen:

            Leistungen außerhalb der Normalarbeitszeit
            - zwischen 23.00 Uhr und 06.00 Uhr 60%
            - zwischen 06.00 Uhr und 08.00 Uhr 30%
            - zwischen 19.00 Uhr und 23.00 Uhr 30%
            - an Sonn- und Feiertagen 60%

            Wertanpassung
            - Beratung bei Investitionen (exkl. Immobilien) 3%
            - Geldbeschaffung 1%

12.11 Die vereinbarten Vergütungen sind Nettopreise. Die jeweilige gesetzliche Umsatzsteuer wird zusätzlich berechnet.

12.12 Alle Rechnungen sind zahlbar ohne Abzug innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsdatum.

12.13 Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist die Gutschrift auf einem Bankkonto von Barbara Didier maßgeblich. Die Aufrechnung oder Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten gegenüber fälligen Honorarforderungen ist nicht zulässig.

12.14 Bei Zahlungsverzug hat der Auftraggeber Mahnkosten sowie Verzugszinsen in Höhe von 6% zu bezahlen. Als Mahnspesen gelten vereinbart:
            1. Mahnung EUR 6,00
            2. Mahnung EUR 12,00
            3. Mahnung EUR 20,00.

12.15 Im Falle der Nichtzahlung von Zwischenabrechnungen ist der Unternehmensberater von seiner Verpflichtung, weitere Leistungen zu erbringen, befreit. Die Geltendmachung weiterer aus der Nichtzahlung resultierender Ansprüche wird dadurch aber nicht berührt.

12.16 Die Zahlung des Honorars ist fällig, unabhängig davon, ob die Leistung vom Auftraggeber separat abgenommen oder verwertet wird.


13.1 Der Vertrag endet grundsätzlich mit dem Abschluss des Projekts.

13.2 Der Vertrag kann dessen ungeachtet jederzeit aus wichtigen Gründen von jeder Seite ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gelöst werden. Als wichtiger Grund ist insbesondere anzusehen,

- wenn ein Vertragspartner wesentliche Vertragsverpflichtungen verletzt oder
- wenn ein Vertragspartner nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Zahlungsverzug gerät.
- wenn berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität eines Vertragspartners, über den kein Insolvenzverfahren eröffnet ist, bestehen und dieser auf Begehren des Unternehmensberaters weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung des Unternehmensberaters eine taugliche Sicherheit leistet und die schlechten Vermögensverhältnisse dem anderen Vertragspartner bei Vertragsabschluss nicht bekannt waren.

13.3 Enden die Vertragsbeziehungen aus irgendeinem Grund vorzeitig, so hat der Unternehmensberater Anspruch auf die Vergütung für die anteilig geleistete Arbeit.

13.4 Ist die vorzeitige Lösung der Vertragsbeziehungen vom Auftraggeber zu vertreten, erhält der Unternehmensberater über die unter 13.3 erwähnte Vergütung hinaus einen pauschalierten Schadenersatz von 25 % des für die noch nicht ausgeführten Leistungen vereinbarten Entgelts unter Vorbehalt weiterer Ansprüche des Unternehmensberater.


14.1 Die Vertragsparteien bestätigen, alle Angaben im Vertrag gewissenhaft und wahrheitsgetreu gemacht zu haben und verpflichten sich, allfällige Änderungen wechselseitig umgehend bekannt zu geben.

14.2 Änderungen des Vertrages und dieser AGB bedürfen der Schriftform; ebenso ein Abgehen von diesem Formerfordernis. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

14.3 Eine Abtretung von Ansprüchen aus diesem Vertrag ist unzulässig.

14.4 Auf diesen Vertrag ist materielles österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts anwendbar. Der Vertrag unterliegt österreichischem Recht. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Feldbach.

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